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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Messe Focus, Frankenstr. 26, 55437 Ockenheim

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Regel 1: Geltungsbereich und Rechtswahl

  1. Für alle Verträge über Dienstleistungen durch uns und die damit zusammenhängenden Rechtsbe­zie­hungen gelten ausschließlich unsere nachstehenden All­gemeinen Ge­schäftsbedingungen (unsere neu(e)n Regeln).
  2. Allgemeinen Geschäftsbedingungen Dritter, insbeson­dere solchen des Kunden, wird hiermit aus­drücklich wider­sprochen. Sie werden nicht Vertrags­inhalt.
  3. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Vertrags­parteien findet ausschließlich das Recht der Bundes­repu­blik Deutschland Anwendung.

Regel 2: Rechte an unserem Informationsmaterial

  1. Wir behalten uns alle Rechte an unserem Informationsma­terial, insbesondere an unseren Seminar­unterlagen, unseren Konzepten und unseren Unterrichts- und Präsentationsmitteln vor.
  2. Hinsichtlich der unter Absatz 1 genannten Materialien ist unseren Kunden und den Seminarteilnehmenden aus­schließlich die persönliche Nutzung und diese nur im Rahmen der gesetzlichen Schranken des Urheberrechts gestattet. Insbesondere ist jede Veröffentlichung und Verbreitung, jede öffentliche Zugänglichmachung   oder öffentliche Wiedergabe unzulässig. Die Anfertigung von Ton- Bild- und Filmaufnahmen unserer Seminare und Präsentationen sowie der in unseren Seminaren und Prä­sentationen gezeigten Unterrichts- und Präsentations­mitteln bedürfen unserer vorherigen ausdrücklichen Zu­stimmung.
  3. Für die Nutzung unserer individuell für einen Kunden erstellten Konzepte gelten die Absätze 1 und 2 entspre­chend.
  4. Der Kunde hat für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Verpflichtungen aus den Absätzen 1-3 eine Vertrags­strafe von 500,00 € zu zahlen, die auf einen eventuellen Schadensersatzanspruch anzurechnen ist.

Regel 3: Preisangaben

  1. Sofern bei unseren Preisangaben keine Währung angege­ben ist, beziehen sich unsere Preisangaben aus­schließlich auf die gesetzliche Währung Euro (€).
  2. Soweit nicht etwas anderes ausdrücklich angegeben ist, verstehen sich alle Preisangaben zuzüglich der gesetzli­chen Mehrwertsteuer.  
  3. Bei Leistungen, die im Rahmen von Dauer­schuldverhältnis­sen oder vertragsgemäß erst später als drei Monate nach Vertragsschluss erbracht werden, sind wir auch nach Vertragsschluss zu einer an­gemessenen Erhöhung unserer Preise berechtigt, wenn sich unsere Selbst­kosten erhöht ha­ben.
  4. Wenn wir Beratungsleistungen beim Kunden erbringen, werden im Zweifel Fahrtauslagen und die Fahrzeit dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden uns im Rahmen von Be­ratungsleistungen entstehende externe Kosten an den Kunden weitergegeben.
  5. Bei den Preisen für Seminarteilnahme sind im Zweifel Verpflegung und Unterkunft der Teilnehmenden nicht im Preis inbegriffen.

Regel 4: Seminarteilnehmende

  1. Es ist Sache des Kunden, die Personen zu bestimmen, die an unseren Seminaren teilnehmen sollen. Der Kunde ist verpflichtet, uns vor Beginn eines Seminars eine Liste der Seminarteilnehmenden mit Angabe von Namen und Anschriften und Möglichkeit der raschen Erreichbarkeit zu geben und diese auf aktuellem Stand zu halten.
  2. Wir sind berechtigt, Seminarteilnehmende, die den ord­nungsgemäßen Seminarablauf erheblich oder beharrlich stören von der weiteren Teilnahme auszuschließen und dies ggfs. dem Kunden mitzuteilen, ohne dass sich an un­serem Vergütungsanspruch etwas ändert.

Regel 5: Kündigungsrecht

  1. Verträge über Dienstleistungen, die mit einer Laufzeit von über einem Jahr oder auf unbestimmte Zeit geschlossen sind, können von beiden Seiten nach jeweils einem Jahr, gerechnet ab Laufzeitbeginn, schriftlich mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
  2. Das gesetzliche Recht beider Vertragsparteien zur fristlo­sen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Regel 6: Lösungsrecht vom Vertrag

  1. Sollten wir aufgrund von höherer Gewalt, Streik, Naturka­tastrophen oder Unmöglichkeit nicht leisten können, sind wir zum Rück­tritt vom Ver­trag oder zur fristlosen Kündi­gung berechtigt.
  2. Wir verpflichten uns schon jetzt, in den Fällen der Nicht­verfügbarkeit unserer Leistun­gen gem. Absatz 1 den Kunden unverzüglich über die Nichtverfüg­barkeit zu informie­ren und ihm seine Lei­s­tungen unverzüglich zu er­statten.
  3. Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend, wenn für ein Seminar so wenig Teilnahmeinteressenten vorhanden sind, dass das Seminar nicht kostendeckend durchgeführt werden kann.

Regel 7: Haftungseinschränkungen

  1. Garantieversprechen geben wir nicht ab. Für einen be­stimmten Erfolg, insbesondere einen bestimmten Semi­narerfolg oder Messeerfolg können wir nicht einstehen.
  2. Wir schließen unsere Haftung auf Schadensersatz für leicht fahrlässig verschuldete  Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentli­chen Pflich­ten, Schä­den aus der Verletzung des Le­bens, des Kör­pers oder der Gesundheit, Ga­rantien oder arglistig verschwiegene Fehler betreffen. Gleiches gilt für Pflichtver­letzungen un­serer Erfül­lungsgehilfen und unserer gesetzlichen Ver­treter. Vertragswesentliche Pflicht im Sinne von Satz 1 ist jede Pflicht, deren Er­füllung die ordnungs­gemäße Durchführung des Ver­trages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Ein­haltung der Kunde re­gelmäßig vertrauen darf.

Regel 8: Zahlungsbedingungen und Aufrechnung

  1. Unsere Forderungen verstehen sich im Zweifel ohne Abzüge oder Skonto und ohne Einräumung von Zahlungsziel.
  2. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind unsere Geldforderungen durch Barzahlung oder Banküberweisung zu erfüllen.
  3. Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit unbe­strittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderun­gen des Kunden zulässig.

Regel 9: Gerichtsstand

  1. Soweit es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristi­sche Person des öffentlichen Rechts oder ein öffent­lich-recht­liches Sondervermögen handelt, werden für alle künftigen Streitigkeiten, die sich aus den Rechtsbeziehun­gen zwischen den Parteien nach Maß­gabe von Regel 1, Absatz 1 ergeben, die für 55437 Ockenheim örtlich zuständigen ordent­lichen erstin­stanzli­chen Ge­richte als ausschließlich örtlich zu­ständig verein­bart.
  2. Die in Absatz 1 genannten Gerichte werden ebenfalls als ausschließlich örtlich zustän­dig für Streitigkeiten im Sinne des Absat­z 1 vereinbart, wenn der Kunde kei­nen allge­meinen Ge­richtsstand in der Bundesre­publik Deutschland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohn­sitz, Sitz oder ge­wöhnlichen Auf­enthaltsort aus der Bun­desre­publik Deutschland verlegt oder sein Wohn­sitz, Sitz oder ge­wöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeit­punkt der Kla­geerhe­bung nicht bekannt ist.