Für alle Verträge über Dienstleistungen durch uns und die damit zusammenhängenden RechtsbeÂzieÂhungen gelten ausschließlich unsere nachstehenden AllÂgemeinen GeÂschäftsbedingungen (unsere neu(e)n Regeln).
Allgemeinen Geschäftsbedingungen Dritter, insbesonÂdere solchen des Kunden, wird hiermit ausÂdrücklich widerÂsprochen. Sie werden nicht VertragsÂinhalt.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den VertragsÂparteien findet ausschließlich das Recht der BundesÂrepuÂblik Deutschland Anwendung.
Regel 2: Rechte an unserem Informationsmaterial
Wir behalten uns alle Rechte an unserem InformationsmaÂterial, insbesondere an unseren SeminarÂunterlagen, unseren Konzepten und unseren Unterrichts- und Präsentationsmitteln vor.
Hinsichtlich der unter Absatz 1 genannten Materialien ist unseren Kunden und den Seminarteilnehmenden ausÂschließlich die persönliche Nutzung und diese nur im Rahmen der gesetzlichen Schranken des Urheberrechts gestattet. Insbesondere ist jede Veröffentlichung und Verbreitung, jede öffentliche Zugänglichmachung oder öffentliche Wiedergabe unzulässig. Die Anfertigung von Ton- Bild- und Filmaufnahmen unserer Seminare und Präsentationen sowie der in unseren Seminaren und PräÂsentationen gezeigten Unterrichts- und PräsentationsÂmitteln bedürfen unserer vorherigen ausdrücklichen ZuÂstimmung.
Für die Nutzung unserer individuell für einen Kunden erstellten Konzepte gelten die Absätze 1 und 2 entspreÂchend.
Der Kunde hat für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Verpflichtungen aus den Absätzen 1-3 eine VertragsÂstrafe von 500,00 € zu zahlen, die auf einen eventuellen Schadensersatzanspruch anzurechnen ist.
Regel 3: Preisangaben
Sofern bei unseren Preisangaben keine Währung angegeÂben ist, beziehen sich unsere Preisangaben ausÂschließlich auf die gesetzliche Währung Euro (€).
Soweit nicht etwas anderes ausdrücklich angegeben ist, verstehen sich alle Preisangaben zuzüglich der gesetzliÂchen Mehrwertsteuer.
Bei Leistungen, die im Rahmen von DauerÂschuldverhältnisÂsen oder vertragsgemäß erst später als drei Monate nach Vertragsschluss erbracht werden, sind wir auch nach Vertragsschluss zu einer anÂgemessenen Erhöhung unserer Preise berechtigt, wenn sich unsere SelbstÂkosten erhöht haÂben.
Wenn wir Beratungsleistungen beim Kunden erbringen, werden im Zweifel Fahrtauslagen und die Fahrzeit dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden uns im Rahmen von BeÂratungsleistungen entstehende externe Kosten an den Kunden weitergegeben.
Bei den Preisen für Seminarteilnahme sind im Zweifel Verpflegung und Unterkunft der Teilnehmenden nicht im Preis inbegriffen.
Regel 4: Seminarteilnehmende
Es ist Sache des Kunden, die Personen zu bestimmen, die an unseren Seminaren teilnehmen sollen. Der Kunde ist verpflichtet, uns vor Beginn eines Seminars eine Liste der Seminarteilnehmenden mit Angabe von Namen und Anschriften und Möglichkeit der raschen Erreichbarkeit zu geben und diese auf aktuellem Stand zu halten.
Wir sind berechtigt, Seminarteilnehmende, die den ordÂnungsgemäßen Seminarablauf erheblich oder beharrlich stören von der weiteren Teilnahme auszuschließen und dies ggfs. dem Kunden mitzuteilen, ohne dass sich an unÂserem Vergütungsanspruch etwas ändert.
Regel 5: Kündigungsrecht
Verträge über Dienstleistungen, die mit einer Laufzeit von über einem Jahr oder auf unbestimmte Zeit geschlossen sind, können von beiden Seiten nach jeweils einem Jahr, gerechnet ab Laufzeitbeginn, schriftlich mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Das gesetzliche Recht beider Vertragsparteien zur fristloÂsen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Regel 6: Lösungsrecht vom Vertrag
Sollten wir aufgrund von höherer Gewalt, Streik, NaturkaÂtastrophen oder Unmöglichkeit nicht leisten können, sind wir zum RückÂtritt vom VerÂtrag oder zur fristlosen KündiÂgung berechtigt.
Wir verpflichten uns schon jetzt, in den Fällen der NichtÂverfügbarkeit unserer LeistunÂgen gem. Absatz 1 den Kunden unverzüglich über die NichtverfügÂbarkeit zu informieÂren und ihm seine LeiÂsÂtungen unverzüglich zu erÂstatten.
Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend, wenn für ein Seminar so wenig Teilnahmeinteressenten vorhanden sind, dass das Seminar nicht kostendeckend durchgeführt werden kann.
Regel 7: Haftungseinschränkungen
Garantieversprechen geben wir nicht ab. Für einen beÂstimmten Erfolg, insbesondere einen bestimmten SemiÂnarerfolg oder Messeerfolg können wir nicht einstehen.
Wir schließen unsere Haftung auf Schadensersatz für leicht fahrlässig verschuldete Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentliÂchen PflichÂten, SchäÂden aus der Verletzung des LeÂbens, des KörÂpers oder der Gesundheit, GaÂrantien oder arglistig verschwiegene Fehler betreffen. Gleiches gilt für PflichtverÂletzungen unÂserer ErfülÂlungsgehilfen und unserer gesetzlichen VerÂtreter. Vertragswesentliche Pflicht im Sinne von Satz 1 ist jede Pflicht, deren ErÂfüllung die ordnungsÂgemäße Durchführung des VerÂtrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren EinÂhaltung der Kunde reÂgelmäßig vertrauen darf.
Regel 8: Zahlungsbedingungen und Aufrechnung
Unsere Forderungen verstehen sich im Zweifel ohne Abzüge oder Skonto und ohne Einräumung von Zahlungsziel.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind unsere Geldforderungen durch Barzahlung oder Banküberweisung zu erfüllen.
Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit unbeÂstrittenen oder rechtskräftig festgestellten ForderunÂgen des Kunden zulässig.
Regel 9: Gerichtsstand
Soweit es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristiÂsche Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentÂlich-rechtÂliches Sondervermögen handelt, werden für alle künftigen Streitigkeiten, die sich aus den RechtsbeziehunÂgen zwischen den Parteien nach MaßÂgabe von Regel 1, Absatz 1 ergeben, die für 55437 Ockenheim örtlich zuständigen ordentÂlichen erstinÂstanzliÂchen GeÂrichte als ausschließlich örtlich zuÂständig vereinÂbart.
Die in Absatz 1 genannten Gerichte werden ebenfalls als ausschließlich örtlich zustänÂdig für Streitigkeiten im Sinne des AbsatÂz 1 vereinbart, wenn der Kunde keiÂnen allgeÂmeinen GeÂrichtsstand in der BundesreÂpublik Deutschland hat, nach Vertragsschluss seinen WohnÂsitz, Sitz oder geÂwöhnlichen AufÂenthaltsort aus der BunÂdesreÂpublik Deutschland verlegt oder sein WohnÂsitz, Sitz oder geÂwöhnlicher Aufenthaltsort zum ZeitÂpunkt der KlaÂgeerheÂbung nicht bekannt ist.